Flucht- und Rettungswegpläne

Flucht- und Rettungswegpläne

Grundlagen, Anforderungen und Gestaltung

Flucht- und Rettungswegpläne sind essenzielle Bestandteile des vorbeugenden Brandschutzes und der Arbeitssicherheit. Sie dienen der Orientierung und sicheren Evakuierung von Personen in Notfallsituationen wie Bränden, Explosionen oder anderen Gefahrensituationen. In diesem Fachbeitrag werden die Grundlagen, Anforderungen und Gestaltungselemente von Flucht- und Rettungswegplänen erläutert.

Gesetzliche Grundlagen und Normen

  1. Gesetzliche Anforderungen
    Flucht- und Rettungswegpläne müssen gemäß den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und der DIN 4844 (Sicherheitskennzeichnung) erstellt werden. Die Verantwortung für die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung der Pläne liegt beim Arbeitgeber bzw. Betreiber der betreffenden Einrichtung.
  2. Normen und Richtlinien
    Neben den gesetzlichen Anforderungen sind auch verschiedene Normen und Richtlinien zu beachten, insbesondere die DIN ISO 23601 (Flucht- und Rettungspläne für Gebäude) und die DIN EN ISO 7010 (Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen).

Anforderungen an Flucht- und Rettungswegpläne

  1. Lesbarkeit und Verständlichkeit
    Flucht- und Rettungswegpläne müssen klar und übersichtlich gestaltet sein, sodass sie auch von Personen mit eingeschränkten Sprachkenntnissen oder kognitiven Fähigkeiten verstanden werden können.
  2. Aktualität
    Die Pläne müssen regelmäßig auf Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um sicherzustellen, dass sie jederzeit den aktuellen Gegebenheiten entsprechen.
  3. Standort
    Flucht- und Rettungswegpläne sollten an gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stellen angebracht werden, insbesondere in Eingangsbereichen, Fluren und Treppenhäusern.

Gestaltungselemente von Flucht- und Rettungswegplänen

  1. Grundrissdarstellung
    Der Grundriss des Gebäudes oder der Anlage sollte maßstabsgetreu und perspektivisch korrekt dargestellt werden, um eine schnelle Orientierung zu ermöglichen.
  2. Sicherheitszeichen und -farben
    Flucht- und Rettungswegpläne müssen mit den entsprechenden Sicherheitszeichen und -farben gemäß DIN EN ISO 7010 ausgestattet sein, um die Lesbarkeit und Verständlichkeit zu gewährleisten.
  3. Flucht- und Rettungswege
    Die Flucht- und Rettungswege müssen deutlich und durchgängig gekennzeichnet sein, um eine zügige und geordnete Evakuierung zu ermöglichen.
  4. Brandschutzeinrichtungen
    Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher, Brandmelder und Wandhydranten müssen auf den Flucht- und Rettungswegplänen eindeutig und gut sichtbar dargestellt werden. Dies erleichtert den Einsatz von Rettungskräften und ermöglicht den betroffenen Personen, im Notfall schnell die notwendigen Maßnahmen zur Brandbekämpfung einzuleiten.
  5. Notausgänge und Sammelplätze
    Notausgänge und Sammelplätze müssen klar gekennzeichnet sein, um eine schnelle und sichere Evakuierung der betroffenen Personen zu gewährleisten. Dabei sollte auch auf mögliche Hindernisse oder Gefahrenquellen hingewiesen werden, die im Ernstfall berücksichtigt werden müssen.
  6. Legende und Erläuterungen
    Eine Legende und gegebenenfalls zusätzliche Erläuterungen sollten auf dem Flucht- und Rettungswegplan vorhanden sein, um die verwendeten Symbole und Kennzeichnungen zu erklären. Dies erhöht die Verständlichkeit und erleichtert die Orientierung für Personen, die mit dem Gebäude oder der Anlage nicht vertraut sind.

Prüfung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungswegplänen

  1. Regelmäßige Überprüfung
    Flucht- und Rettungswegpläne sollten in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Dabei sollten sowohl bauliche Veränderungen als auch Änderungen im Nutzungsverhalten berücksichtigt werden.
  2. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
    Die Verantwortung für die Erstellung, Aktualisierung und Überprüfung von Flucht- und Rettungswegplänen liegt beim Arbeitgeber bzw. Betreiber der betreffenden Einrichtung. Um eine effektive Umsetzung sicherzustellen, sollte eine Person oder eine Gruppe von Personen benannt werden, die für diese Aufgaben zuständig ist.
  3. Dokumentation und Archivierung
    Alle Flucht- und Rettungswegpläne sollten in einer zentralen Dokumentation archiviert werden, um bei Bedarf schnell auf sie zugreifen zu können. Auch die Prüf- und Aktualisierungsprozesse sollten dokumentiert werden, um eine lückenlose Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.

Flucht- und Rettungswegpläne sind essenzielle Instrumente, um im Ernstfall eine schnelle und sichere Evakuierung von Gebäuden und Anlagen zu ermöglichen. Durch die Beachtung der gesetzlichen Grundlagen, Normen und Gestaltungsanforderungen kann ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet werden. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung dieser Pläne sind dabei ebenso wichtig wie die Sensibilisierung der betroffenen Personen für die Bedeutung der Flucht- und Rettungswege und die im Notfall zu ergreifenden Maßnahmen. Wir beraten Sie gerne zu allen relevanten Brandschutz Themen.